Das Bundeskabinett hat eine (weitere) Reform des Insolvenzrechts (siehe Referentenentwurf) abgesegnet. Ein wesentlicher Punkt ist die Möglichkeit für Unternehmen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit drei Monate lang unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters (nicht der Insolvenzverwalter) geschützt von Zwangsvollstreckungen einen Sanierungsplan aufzustellen. Es handelt sich um die Schaffung eines Rettungsschirms, unter den drei Monate lang Unternehmen schlüpfen können, um sich zum einen vor vollstreckenden Gläubigern zu schützen und zum anderen ein Sanierungskonzept zur Insolvenzvermeidung mit Unterstützung eines nahezu frei wählenden Beraters auszuarbeiten.
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