Eine in der Praxis bedeutende Erscheinungsform der Qualitätskontrolle und Möglichkeit für Gläubiger in Insolvenzverfahren, Schäden zu kompensieren ist es, den Insolvenzverwalter persönlich in Haftung zu nehmen. Wie heute ein Insolvenzrichter des Insolvenzgerichts in Hamburg ausführlich in einer Veranstaltung ausgeführt hat, sind die Haftungssachverhalte in letzter Zeit stark angestiegen. Es existieren hier umfangreiche, die Gläubigerinteressen wahrende Entscheidungen zu den Möglichkeiten, den Verwalter oder auch vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch zu nehmen, wenn dieser etwa Zusagen gegenüber Lieferanten nicht einhält,
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