Viele in der Insolvenz ihrer Vertragspartner/Schuldner betroffene Gläubiger und auch einige Anwälte halten die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für eine notwendige aber irgendwie fruchtlose Routineangelegenheit.
Angesichts der Tatsache, dass sich die durchschnittliche Insolvenz-Quote (auch bei Unternehmensinsolvenzen) im Bereich von rund 3% bewegt, ist nachvollziehbar, dass die Motivation vieler Gläubiger im Insolvenzverfahren sich in Grenzen hält.
In vielen Fällen ist die Durchsetzung von Forderungen in der Insolvenz des Schuldners jedoch eine wirtschaftlich hoch zu bemessende Aufgabe, denn es gilt optimalerweise,
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