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Dank Insolvenzplan: Restschuldbefreiung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

geschrieben von am 14. Februar 2010 um 23:02

Chance zur Restschuldbefreiung durch Insolvenzplan: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung unterliegen nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Erlasswirkung des Insolvenzplans