Dank Insolvenzplan: Restschuldbefreiung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 14. Februar 2010 um 23:02Chance zur Restschuldbefreiung durch Insolvenzplan: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung unterliegen nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Erlasswirkung des Insolvenzplans