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Wohlverhaltensperiode soll auf 3 Jahre verkürzt werden

geschrieben von am 10. Februar 2010 um 06:02

Privatinsolvenzverfahren: Abkürzung der Wohlverhaltenszeit auf 3 Jahre geplant. Bundesjustizministerin, Restschuldbefreiung verkürzt, Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre halbiert