Wohlverhaltensperiode soll auf 3 Jahre verkürzt werden
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 10. Februar 2010 um 06:02Privatinsolvenzverfahren: Abkürzung der Wohlverhaltenszeit auf 3 Jahre geplant. Bundesjustizministerin, Restschuldbefreiung verkürzt, Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre halbiert