2010 als Rekordjahr der Privatinsolvenzen?

Bürgel, Privatinsolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzstatistik,Die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt ständig zu: Die Wirtschaftsauskunftei Bürgel vermeldet in ihrer jüngsten Studie für das erste Halbjahr 2010 einen Anstieg der Privat-Insolvenzverfahren um rund 13 % gegenüber dem 1. Halbjahr des Vorjahres (2009); in der Jahresprognose für das Jahr 2010 geht Bürgel von 140.000 Privatinsolvenzen aus.

Einhergehend mit diesem (statistischen) Anstieg, nehmen die Anfragen an unsere Kanzlei zur Begleitung in das Insolvenzverfahren oder zur Insolvenzvermeidung im Wege der außergerichtlichen Schuldenregulierung zu. In vielen Fällen wird von offenbar überlasteten oder überforderten Schuldnerberatungsstellen berichtet – mit mehrmonatigen Wartezeiten bis überhaupt ein erstes Beratungsgespräch stattfindet. Bei derartigen Massenabfertigungen, über die mir immer wieder von Klienten berichtet wird, kommt naturgemäß nicht immer die dem einzelnen Menschen am besten gerecht werdende Lösung heraus. Bereits bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens sind sog. Obliegenheiten einzuhalten – ansonsten droht die Versagung der Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens.

In manchen Fällen kann ein auf den betroffenen Schuldner maßgeschneidertes Schuldenbereinigungs-Konzept mit Vermeidung des Insolvenzverfahrens sinnvoll sein und zu einer Restschuldbefreiung nach wenigen Monaten führen. Hiervon können vor allem Unternehmer und Freiberufler – von GmbH-Geschäftsführern bis hin zu Ärzten – profitieren und all diejenigen, welche die bürokratische sechsjährige Wohlverhaltensperiode vermeiden möchten:
In Privatinsolvenzverfahren werden von den Gläubigern nämlich nahezu keine Quoten erzielt; das bedeutet bürokratischen Aufwand für die Gläubiger, ggf. Kosten der vertretenden Anwälte und ein Verlust der gesamten Forderung. Wenn überhaupt eine Insolvenzmasse erzielt wird – etwa über pfändbare Einkünfte – verbleibt in den meisten Fällen nach Kostenrechnung des Verwalters/Treuhänders nichts mehr zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger.
Auch für die Gläubiger macht daher ein außergerichtliches Regulierungsangebot Sinn und die hohen (gesetzlich durch die Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung vorgesehenen) Kosten können eingespart und zur Erzielung einer höheren Quote für die Gläubiger eingesetzt werden. Die Bereitschaft auf Gläubigerseite, Schuldenvergleiche anzunehmen, steigt mit der Erkenntnis der Sinnlosigkeit der Insolvenzverfahren – wie ich auch aus meiner Beratung/Vertretung auf Seiten der Gläubiger feststelle. Hieraus wiederum könnte schließlich resultieren, dass die Zahl der Privatinsolvenzen wieder abnehmen wird, weil die Zahl der außergerichtlichen Schuldenregulierungen zur Insolvenzvermeidung steigt.

    Haben Sie Fragen?
    Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf.

    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

    *Die Daten benötigen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden wir die Kommunikationswege, die Sie uns in dem Kontaktformular zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, können Sie dies in der Datenschutzerklärung nachlesen.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.