Die Wirtschaftspolitiker der Parteien haben vereinbart, dass zwei maßgebliche Neuerungen in das Insolvenzrecht einfließen sollen:
Eines war zuvor bereits angedacht und betrifft Rettungsaktionen bei Banken: Um späte/teure staatliche Rettungsaktionen à la Hypo-Real-Estate zu verhindern, sollen zukünftig in einer Alternative zum Insolvenzverfahren Finanzinstitute in einem geordneten Verfahren „stabilisiert und restrukturiert“ werden.
Die weitere Neuerung betrifft die Sanierung von Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens: Es hat sich offenbar bei den Politikern herumgesprochen, dass der Anspruch der Insolvenzordnung, Unternehmen möglichst zu erhalten und nicht schlicht zu verwerten,
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