Die vorzeitige Restschuldbefreiung: eine Abkürzung der Privatinsolvenz
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 25. September 2009 um 12:09Die “abgekürzte” Insolvenz in England oder Frankreich ist in aller Munde und es finden sich viele Dienstleister, die das im EU-Ausland schnellere Insolvenzverfahren preisen und hierfür viel Geld verlangen. Effektive Möglichkeiten zur schnelleren Schuldenregulierung lassen sich jedoch auch ohne Umzug nach England oder Frankreich oder einer (unzulässigen und feststellbaren) Vortäuschung eines Aufenthaltes dort finden: In [...]