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Versagung der Restschuldbefreiung bei selbständig tätigem Schuldner?

geschrieben von am 23. September 2009 um 05:09

Im Unterschied zu angestellten Insolvenzschuldnern gibt es für Selbständige in der Insolvenz keine feststehenden an den Treuhänder/Verwalter abzuführende Einkommensanteile. In der Insolvenzordnung heißt es vage: § 295 Obliegenheiten des Schuldners (1) … (2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn [...]