Versagung der Restschuldbefreiung bei selbständig tätigem Schuldner?
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 23. September 2009 um 05:09Im Unterschied zu angestellten Insolvenzschuldnern gibt es für Selbständige in der Insolvenz keine feststehenden an den Treuhänder/Verwalter abzuführende Einkommensanteile. In der Insolvenzordnung heißt es vage: § 295 Obliegenheiten des Schuldners (1) … (2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn [...]