In der Beratungspraxis der privat von einer Schuldensituation/Insolvenz Betroffenen stellt sich immer wieder die Frage, ob nicht ein (schnelleres) Insolvenzverfahren im europäischen Ausland (i. d. R. eine Insolvenz in England oder Frankreich) mit kürzeren Verfahrenslaufzeiten sinnvoll wäre.
Als eine Art „Geheimtip“ wurde die „schnelle Entschuldung“ in England oder Frankreich bereits 2001 gehandelt, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass die deutschen Insolvenzgerichte eine Restschuldbefreiung, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilt wurde, anerkennen müssen. Seitdem kursieren Gerüchte und verschiedene Angebote im Internet über vermeintlich billige,
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