Der 2. Versuch: keine Restschuldbefreiung wenn diese beim 1. Versuch versagt wurde
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 30. September 2009 um 12:09Der Bundesgerichtshof (BGH – das höchste deutsche Zivilgericht) hat entschieden, dass der erneute Anlauf zur Restschuldbefreiung im Privatinsolvenzverfahren innerhalb von drei Jahren nach Versagung der Restschuldbefreiung im ersten Anlauf unzulässig ist. Das gilt für die Fälle, in denen der Insolvenzschuldner im ersten Versuch seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat (BGH Beschluss vom 16. 7. [...]