“Überschuldung” als Insolvenzgrund
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 21. August 2009 um 06:08Im Herbst 2008 ist der Begriff der “Überschuldung” als Reaktion auf die Finanzkrise vom Gesetzgeber geändert/gelockert worden. Damit sollten nach Wunsch des Bundeskabinetts sanierungsfähige Unternehmen vor einem Insolvenzverfahren bewahrt werden, denn die Überschuldung ist neben der Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund der zur Insolvenz-Antragspflicht bei GmbH´s und anderen sog. juristischen Personen (also nicht persönlich haftenden Unternehmern) führt. [...]