Restschuldbefreiung für Selbständige und die “angemessene” Erwerbstätigkeit…
geschrieben von Oliver Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Hamburg am 22. Juni 2009 um 14:06Für Selbständige ist das Insolvenzverfahren in vielen Fällen komplizierter als für Angestellte. Es gilt, die Fortführung des Unternehmens und die Erlangung der Restschuldbefreiung abzusichern.
Die Pfändungstabelle und damit feste Sätze des pfändbaren Einkommens sind nicht unmittelbar anwendbar. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass der Selbständige denjenigen Betrag an die Gläubiger abführen muss, den er mit Rücksicht auf seine berufliche [...]