Bundesjuzstizministerin plant Änderung im Insolvenzrecht: Stärkung der Unternehmen gegenüber Insolvenzverwalter
geschrieben von Oliver Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Hamburg am 18. März 2010 um 11:36
In ihrer heutigen Eröffnungsrede beim Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin kündigte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Stärkung der Position von Unternehmen im Insolvenzverfahren an.
Es ist offenbar im Ministerium erkannt worden, dass viele Unternehmen in der Krise deshalb sehr spät Insolvenzantrag stellen, weil damit ein absoluter Kontrollverlust durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters einhergeht: Je nach Qualität und Überforderung der Person des Verwalters ist das aktuelle System mangelhaft und es wird in der Praxis immer wieder der Eindruck bestärkt, dass viele Verwalter die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens an ihren Vergütungsinteressen und nicht an der Sanierung der Unternehmen und die höchstmögliche Befriedigung der Gläubiger ausrichten.
Die Instrumente für die geplanten Änderungen soll die stark verbesserte sog. Eigenverwaltung sein, bei der das Management unter Aufsicht eines Verwalters am Ruder bleibt; weiterhin soll das Insolvenzplanverfahren vereinfacht und effektiver umsetzbar werden.
In der Praxis werden sowohl Eigenverwaltung also auch Insolvenzplanverfahren absolut unzureichend genutzt. Das liegt zum einen daran, dass die Insolvenzgerichte (im Zusammenspiel mit Verwaltern) meist die Eigenverwaltung ablehnen. Die Möglichkeiten eines Insolvenzplanverfahrens – dort wo es Sinn macht – werden von vielen Insolvenzverwaltern nicht genutzt: Einfacher und angesichts der Massenverfahren und Vergütungsaussichten naheliegender ist für viele die Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren (unter Entlastung von den Lohnkosten dank Insolvenzgeld und von vielen weiteren Kosten, für die der “schwache vorläufige Insolvenzverwalter” nicht haftet) und sodann die Veräußerung der Assets nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die vorbeschriebenen Änderungen sind nur ein Teil der bereits im Koalitionsvertrag teilweise festgeschriebenen Reformvorhaben im Insolvenzrecht; die Regierung hat sich die Reform in drei Stufen vorgenommen:
1. Stufe
- Die Schaffung eines sog. Reorganisationsverfahrens für “systemrelevante” Kreditinstitute (Stichwort Hypo Real Estate/Finanzkrise)
- Abschaffung der jüngst eingeführten Privilegien der Krankenkassen bei der Insolvenzanfechtung
2. Stufe
- Reform der Verbraucherinsolvenz
- Abkürzung der langen Wohlverhaltensperiode bei der Restschuldbefreiung – abgekürzt werden soll von sechs auf drei Jahre
- Zum Schutz der Gläubiger ist die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote oder die Deckung der Verfahrenskosten als Bedingung in Planung
- Einführung eines eigenständigen Sanierungsverfahrens – offenbar einer Art Schutzschirm nach Vorbild des Chapter 11 in den USA
3. Stufe
- Optimierung bei Konzerninsolvenzen – bessere Koordination zur Verhinderung, dass Konzerne auseinanderfallen
- Auswahl der Insolvenzverwalter – hier sollen Einfluss der Gläubiger bei der Wahl und ein klares gesetzliches Anforderungsprofil geregelt werden
Update:
Die Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kann jetzt hier nachgelesenen werden
Nachdem Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg bereits
Offenbar aus
Ein unrühmlicher Abschluss im Insolvenzverfahren Philipp Holzmann AG: Der Insolvenzverwalter Ottmar Hermann hatte im US-Bundesstaat New York den Investor MBI auf Zahlung von $ 246 Mio verklagt. Hintergrund waren vermeintliche Zahlungszusagen des Investors während Verkaufsverhandlungen – MBI wollte im Jahr 2002 die US-Tochter von Holzmann JA Jones kaufen und hatte dann Abstand genommen.
Im Insolvenzverfahren des Wiesmoorer Bauunternehmens “Bohlen und Doyen” sollen nach 
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass im Falle eines Insolvenzplanes bei Privatinsolvenzverfahren (etwa von Einzelunternehmern) der Verzicht der Gläubiger gegen Zahlung der sog. Planquote (Quote laut Insolvenzplan) auch die Foderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung mit umfasst.
Eine gute Nachricht der neu amtierenden Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Anlässlich einer Rede vor dem Deutschen Bundestag (Haushaltsdebatte) erwähnte sie die Absicht, die Wohlverhaltensperiode für die Restschuldbefreiung zu verkürzen:
Der Verlag Axel Springer erwägt, gegen die Bundesregierung eine Schadensersatzklage einzureichen. Hintergrund ist der jüngst vom Bundesverwaltungsgericht für unrechtmäßig erklärte Mindestlohn in der Postbranche.
Der Wohnmobilhersteller Westfalia ist pleite. Die Gesellschaft Westfalia Van Conversion GmbH mit Sitz im ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück stellte am 27. Januar Insolvenzantrag.
Über die Vorkehrungen eines GmbH-Geschäftsführers habe ich bereits kürzlich
Nach Insolvenzantrag der AWO Mobile soziale Dienste gGmbH am 12. Januar ist heute als vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt worden.
Die Ahrensburger AWO Mobile soziale Dienste gGmbH (gemeinnützige GmbH) ist insolvent. Der Geschäftsführer Arp Kreßin hat gestern beim Insolvenzgericht/Amtsgericht Reinbek Insolvenzantrag gestellt. Hiervon berührt werden die von der Arbeiterwohlfahrt betriebene Ambulante Pflege, Betreutes Wohnen und der Menüdienst “Essen auf Rädern”.
Die Tatsache ist wenigen bekannt – in der Praxis hingegen in einem Insolvenzszenario ein Stolperstein:
Die Herrenmodenkette Pohland (Pohland-Herrenkleidung GmbH & Co. KG) hat nach (nur) neun Monaten im Wege eines Insolvenzplanverfahrens erfolgreich den Weg aus dem Insolvenzverfahren geschafft. Das Insolvenzverfahren ist inzwischen – nachdem der Insolvenzplan per Beschluss der Gläubiger bestätigt wurde – aufgehoben worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) – höchstes deutsches Zivilgericht – hat jetzt entschieden, dass zwingend nach 6 Jahren ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden ist (Urteil vom 03.12.2009, Az.: IX ZB 247/08 – noch nicht veröffentlicht). Das gelte auch dann, wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen worden sei/werden könne.
In gesellschaftsrechtlichen Beratungsmandaten sind immer wieder Fragen zu den Themen Stammkapital-Zahlung, Haftung der Gesellschafter und Haftung der Geschäftsführer relevant. In der Praxis werden diese wichtigen Punkte zumeist im Krisenstadium virulent, wenn Exit-Strategien geprüft werden: Ein Insolvenzszenario bedeutet dann die Gefahr für die Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH oder anderer Gesellschaften, dass die o. g. Palette der Haftungsansprüche sorgsam durchgeprüft wird. Denn viele Insolvenzrichter erwarten das – zumindest in Hamburg – von ihren Verwaltern und die Aussicht, hier zumindest etwas Insolvenzmasse zu generieren hat sich auch bei den “kleinsten” Verwalter herumgesprochen.
Wie jetzt bekannt geworden ist, hat der Hamburger Fruchthändler Frucom Hamburg GmbH & Co. KG Insolvenzantrag gestellt. Bereits am 20. November ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.
Die Wirtschaftsauskunftei
Es war eine schöne und spannende Veranstaltung der 
Ein Insolvenzschuldner, der dem Treuhänder lediglich die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, “verheimlicht” keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge. Das hat der